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Werkstatt – Beim Unfall im Ausland hilft der Zentralruf
Von Sascha Kröschel | 9.Juli 2009
Auch in diesem Jahr dürfte das Auto wieder das meist genutzte Verkehrsmittel für Urlaubsreisen sein. Rund die Hälfte aller Fahrten in den Ferien werden in Deutschland per Auto oder mit dem Wohnmobil angetreten. Dabei geraten aber auch immer wieder jährlich rund 150 000 Deutsche unverschuldet in einen Unfall im Ausland. Sprachbarrieren, eine Flut von Papieren und juristischer Aufwand prägten in der Vergangenheit die Regulierung von Auslandsunfällen. Der Zentralruf der Autoversicherer, ein gemeinsamer Service aller deutschen Autoversicherer, hilft seit 2003 dank einer EU-Richtlinie bei Auslandsunfällen. Er hilft schnell weiter, denn jeder Versicherer in Europa hat in jedem EU-Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt.
Wer zum Beispiel in Frankreich Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der französischen Versicherung wenden. Und wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer unter +49 (0) 180/25026. Ist die ausländische Versicherung bekannt, stellen die Mitarbeiter vom Zentralruf den Kontakt zu dem zuständigen Beauftragten der ausländischen Versicherung her. Wenn die Versicherung nicht bekannt ist, werden das Kennzeichen des ausländischen Unfallverursachers, der Unfalltag und das Unfallland benötigt, um den Beauftragten der ausländischen Versicherung zu ermitteln. Wichtig ist es, den Unfall präzise aufzuzeichnen und im Bild festzuhalten.
(Quelle: GDV)
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