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TĂV-Plakette nur in Deutschland erneuerbar
Von Sascha Kröschel | 18.Juli 2009
Ăber eine halbe Million Deutsche leben zurzeit im europĂ€ischen Ausland. Wer sich lĂ€ngere Zeit mit seinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug auĂerhalb der Heimat aufhĂ€lt, muss die Haupt- und Abgasuntersuchung trotzdem von einer PrĂŒfstelle in Deutschland vornehmen lassen. Darauf weist TĂV Rheinland hin. Da die TĂV-Plakette und die Eintragung der erfolgreichen Haupt- und Abgasuntersuchungen staatlich geregelte Aufgaben darstellen, ist ein auslĂ€ndisches PrĂŒfprotokoll in Deutschland nicht gĂŒltig.
Wird die Fahrzeuguntersuchung beispielsweise wĂ€hrend eines mehrmonatigen Aufenthaltes in Spanien fĂ€llig, kann die Plakette nur auf deutschem Staatsgebiet erneuert werden. Autofahrer sind zwar nicht sofort nach Ablauf der Frist gefordert, nach Deutschland zurĂŒckzukehren. Nach dem GrenzĂŒbertritt zur Bundesrepublik mĂŒssen sie jedoch ohne Verzögerung die nĂ€chste Möglichkeit zur fĂ€llig gewordenen Hauptuntersuchung oder SicherheitsprĂŒfung wahrnehmen.
GrundsĂ€tzlich ist die technische FahrzeugĂŒberwachung national geregelt. Das heiĂt, ein Fahrzeug wird von den örtlichen PrĂŒfstellen in demjenigen Land ĂŒberprĂŒft, in dem es angemeldet ist. Die Zulassung eines Autos oder Motorrads wiederum richtet sich nach dem Wohnsitz seines Halters. Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen, die lĂ€nger im Ausland gefahren werden, mĂŒssen in Deutschland abgemeldet und können dann in dem jeweiligen Land zugelassen werden. (Quelle: TĂV-Rheinland)
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