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Gericht erklĂ€rt Umweltzone fĂŒr rechtmĂ€Ăig
Von Sascha Kröschel | 11.Dezember 2009
Obwohl eindeutig bewiesen wurde, dass Umweltzonen sinnlos sind, hat das Verwaltungsgericht Berlin die Umweltzone in der Hauptstadt fĂŒr rechtmĂ€Ăig erklĂ€rt. FĂŒr den ADAC, der in diesem Verfahren die Klage von elf Mitgliedern unterstĂŒtzte, ist diese Entscheidung mehr als unverstĂ€ndlich.
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FĂŒr ADAC-VizeprĂ€sident Ulrich Klaus Becker ist dieses Urteil der Berliner Richter unverstĂ€ndlich, denn das dem Klub vorliegende Gutachten der Uni Cottbus besagt, dass die Berliner Luft durch die EinfĂŒhrung von Fahrverboten âkeinen Deut besser gewordenâ sei. Nachweislich tragen Pkws nur zu einem geringen Teil zur Feinstaubbelastung bei. Der GroĂteil der Feinstaubpartikel in der Luft kommt von Industrie und Kraftwerken.
Wollte man tatsĂ€chlich wirksame MaĂnahmen zur Verbesserung der LuftqualitĂ€t ergreifen, empfiehlt der Klub primĂ€r, fĂŒr flieĂenden Verkehr zu sorgen. Im Vergleich zum Stopp-and-Go-Verkehr verringern sich die Feinstaubemissionen bei rollendem Verkehr um 25 Prozent. Der StickoxidausstoĂ reduziert sich sogar um die HĂ€lfte. DarĂŒber hinaus wĂŒrde eine gezielte Förderung der Abgasnorm Euro-6 die rasche EinfĂŒhrung sauberer Technologie vorantreiben. Damit wĂ€re nicht nur StĂ€dten mit Umweltzonen geholfen, sondern ganz Deutschland.
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