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    Gericht hält Winterreifenpflicht für verfassungswidrig

    Von Sascha Kröschel | 16.Juli 2010

    Am 9. Juli 2010 hat das Oberlandesgericht Oldenburg über die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers entscheiden, der Anfang 2009 nach Überfahren einer Eisfläche mit seinem sommerbereiften Fahrzeug einen Unfall verursacht hatte. Als Folge dessen war ihm vom Amtsgericht Oldenburg ein Bußgeld wegen Fahrens mit nicht angepasster Geschwindigkeit in Tateinheit mit der Benutzung einer nicht an die Wetterverhältnisse angepassten und damit im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) ungeeigneten Bereifung auferlegt worden, woraufhin er Widerspruch einlegte. Das Amtsgericht hatte nämlich dahin gehend argumentiert, dass es an dem fraglichen Tag „kalt war und sich in der Mitte der Straße eine Eisfläche befand“, sodass vor diesem Hintergrund jedermann hätte klar sein müssen, dass man besser mit Winterreifen unterwegs ist. „Denn Winterreifen sind die für den Winter geeignete Bereifung“, so das Amtsgericht. Nach Meinung des Betroffenen hätte man entgegen dieser Auffassung anhand der konkreten Umstände über ein Sachverständigengutachten allerdings zunächst erst einmal ermitteln sollen, welche Bereifung tatsächlich die geeignete gewesen wäre, ob und gegebenenfalls welche Winterreifen den Unfall hätten verhindern können oder ob er nicht trotz Winterbereifung genauso passiert wäre. Herausgekommen bei der ganzen Sache ist letztlich ein Beschluss des Oberlandesgerichtes (Aktenzeichen 2 SsRs 220/09), der weitreichende Konsequenzen haben dürfte: Denn die Oldenburger halten den Bußgeldtatbestand rund um die im Paragrafen 2, Absatz 3a der StVO festgeschriebene an die Witterungsverhältnisse anzupassende Bereifung, die gemeinhin meist auch als „situative Winterreifenpflicht“ bezeichnet wird, für verfassungswidrig und damit ungültig

    Topics: Werkstatt |

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