Motorsport Magazin Rhein-Berg
  • Aktuelle Termine

  • 12h-Rennen 24 Hours 24 Stunden 24h 24h NĂĽrburgring 2010 2011 2023 2024 Audi BMW Bosch Ergebnis F1 Ferrari FIA Formel 1 GrĂĽne Hölle GT1 GT3 Hockenheim Langstrecke Lausitzring Le Mans Live Mercedes Mercedes Benz Motorsport Nordschleife NRing NĂĽrburgring Oldtimer Oschersleben Peugeot Porsche R8 Reifen SLS Spa Toyota TV VLN WM Youngtimer Zandvoort

  • « | Home | »

    Nutzung des Bilster Berg Rennstrecke vorläufig untersagt – Bau darf weitergehen

    Von Sascha Kröschel | 19.November 2011

    Bilster Berg GrundsteinlegungDas Verwaltungsgericht Minden hat mit Beschluss vom 16. November 2011 den Betrieb der Renn- und Teststrecke Bilster Berg bei Nieheim (Kreis Höxter) vorläufig untersagt und damit dem Eilantrag eines benachbarten Grundstückseigentümers teilweise stattgegeben.

    Der Bau der Anlage, die Mitte nächsten Jahres den Betrieb aufnehmen soll, darf aber weitergehen; insoweit wurde der Antrag abgelehnt. Insgesamt fünf Eigentümer von in der Nähe des Vorhabens gelegenen Grundstücken haben gegen die der Bauherrin vom beklagten Kreis Höxter erteilte Genehmigung vom 29. Juli 2011 geklagt und außerdem um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht. Sie sind der Meinung, die erteilte Genehmigung widerspreche hinsichtlich des beim Betrieb der Rennstrecke zu erwartenden Lärms den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der »Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm« (TA Lärm).

    Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts hat nun das erste Eilverfahren entschieden und einem Grundstücksnachbarn zum Teil Recht gegeben. Neben Zweifeln an der Richtigkeit des von der Betreibergesellschaft im Genehmigungsverfahren vorgelegten Schallgutachtens war für die Kammer entscheidend, dass die Regelungen in der streitgegenständlichen Genehmigung nicht hinreichend sicherstellen, dass jeweils geltende Immissionsrichtwerte beim Betrieb der Rennstrecke eingehalten werden. Die der Betreiberin gemachten Auflagen – zu denen die Installation eines Monitoringsystems gehört, das den während des Rennbetriebs entstehenden Lärm ermitteln und auf dieser Grundlage die Lärmbelastung für die Umgebung berechnen soll – würden dies nicht garantieren.

    Der Bau der Anlage kann ungeachtet dessen fortgesetzt werden. Die rechtlichen Bedenken des Gerichts gegen die Genehmigung beschränkten sich im Wesentlichen auf den Betriebsumfang und nicht auf die Errichtung der Rennstrecke an sich. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatte den dem Vorhaben zugrunde liegenden Bebauungsplan der Stadt Bad Driburg im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens bereits für rechtens erklärt.

    Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden würde. Gegen das Vorhaben ist auch vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage erhoben worden; dieser hat allerdings keinen Eilantrag gestellt. Über die Eilanträge der übrigen Nachbarn wird die Kammer in Kürze entscheiden.

    Topics: Motorsport |